Mediation – echte Alternative zum Gerichtsverfahren?

Bei einem verfahrenen Streitfall ist meist der erste und einzige Gedanke, den Konflikt vor Gericht entscheiden zu lassen. Meist fühlt man sich im Recht und versucht, dieses auf Biegen und Brechen durchzusetzen. Ein Gerichtsverfahren verschafft zwar meist Klarheit, es hinterlässt aber fast immer einen Verlierer, der sich oft „ungerecht“ behandelt fühlt. Der Streit ist zwar entschieden, diese Entscheidung führt aber – bei zumindest einer Partei – nicht zu einer versöhnlichen Einigung.

Es stellt sich jetzt die Frage, ob ein Mediationsverfahren eine echte – bessere – Alternative zu einem Gerichtsverfahren darstellen kann.

Dies hängt zum einen von der Art des Streites ab, zum anderen von der Beziehung zur anderen Streitpartei.

Bei Streitfällen, in denen z.B. die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und man keinerlei persönliche oder geschäftliche Beziehung zum Anspruchsgegner hat (z.B. Verkehrsunfall oder vertraglicher Erfüllungsanspruch, der auch erfüllt werden kann) ist das Gerichtsverfahren oft die bessere Lösung, da hier ein unparteiisches und objektiv gerechtes Urteil gesprochen wird.

Anders verhält es sich dagegen bei Streitfällen, in denen entweder eine Partei einen Anspruch der gegnerischen Partei nicht erfüllen kann (z.B. bei Zahlungsunfähigkeit), eine Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann oder die geschäftliche oder private Beziehung zum Streitgegner aufrechterhalten werden soll.

In solchen Fällen ist die Mediation meist die bessere Alternative. So erhält eine Partei, die einen Zahlungsanspruch gegen die andere Partei hat, vor Gericht zwar einen Schuldtitel, bei drohender Zahlungsunfähigkeit des Schuldners ist dieser aber oftmals nicht durchsetzbar und der Gläubiger erleidet somit einen Forderungsausfall. Im Wege der Mediation kann in solch einem Fall eine Alternativlösung gefunden werden (z.B. der Gläubiger gewährt Rabatt, erhält dafür aber Nachfolgeaufträge).

Bei Streitigkeiten, bei denen die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, fühlt sich durch ein Gerichtsurteil – obwohl es objektiv gerecht sein sollte – die unterlegene Partei meist benachteiligt. Im Rahmen eines Mediationsverfahrens setzen sich die Konfliktparteien direkt auseinander mit dem Ziel, eine Lösung zu vereinbaren, die für beide Parteien tragbar und somit nachhaltig ist.

Auch in Fällen, bei denen die geschäftlichen oder privaten Beziehungen nicht in Mitleidenschaft gezogen werden sollen stellt das Mediationsverfahren die bessere Alternative dar, da hierdurch die Gründe des Streits aus dem Weg geräumt werden und die Parteien die Anliegen und die Beweggründe des Gegners herausarbeiten und somit auch nachvollziehen können. Dies führt – im Gegensatz zum Gerichtsverfahren – nicht zu einem zerrütteten Verhältnis, sondern kann eine Beziehung vielmehr fördern und festigen, da man am Ende gemeinsam eine Hürde überwunden und etwas erreicht hat.

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